ICBR – Internationale Commissie ter Bescherming van de Rijn

146. Stellungnahme zum Schwallbetrieb

In intermittierend arbeitenden Wasserkraftwerken entsteht ein periodischer Wechsel in der Wasserführung des betroffenen Gewässers, die zwischen hoher Wasserführung (Schwall/Schwell) und geringer Wasserführung (Sunk) sehr kurzfristig wechselt. Diese plötzlichen und völlig unnatürlichen Wasserschwankungen können zu folgenden Gewässer

beeinträchtigenden Folgen führen:

  • Verminderung des Fisch- und Makrozoobenthosartenbestandes
  • Verminderung der Biomasse von Fischen und Makrozoobenthos
  • Veränderung der Artenzusammensetzung von Makrozoobenthos und Fischen
  • Zunahme des Abdriftens und Strandens von Gewässerorganismen (u.a. von Jungfischen)
  • Weitgehend biologische Verödung der Wasserwechselzone, da eine biologische

Anpassung an ein kurzfristiges Trockenfallen und anschließendes Fluten nicht möglich ist.

Die IKSR - Arbeitsgruppe „Ökologie“ beurteilt den Schwallbetrieb aus gewässerökologischen Gründen als gewässerschädlich.

Die IKSR - Arbeitsgruppe „Ökologie“ fordert die Umsetzung Schwall dämpfender Maßnahmen (z.B. Vergleichmäßigung des Abflusses, Verlangsamung des Schwallrückgangs). Eine Beurteilung, ob ein Schwallbetrieb akzeptabel ist, kann nur unter Einbeziehung der Randbedingungen des Einzelfalls1 erfolgen.

Die grundlegenden Aussagen sind dem Bericht des schweizerischen Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (2003) mit dem Titel: Gewässerökologische Auswirkungen des Schwallbetriebes. – Ergebnisse einer Literaturstudie. Mitteilungen zur Fischerei 75, Bern, 113 Seiten, entnommen worden.

1 Ausgenommen hiervon ist der 1982 vertraglich zwischen Deutschland und Frankreich vereinbarte Sonderbetrieb der Rheinkraftwerke am Oberrhein aus Gründen der Hochwasserrückhaltung und damit des Hochwasserschutzes der Bevölkerung.