IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Störfallvorsorge und Anlagensicherheit

Der sorgsame Umgang mit gefährlichen Stoffen, die bei Unfällen in die Gewässer gelangen können, sowie die Sicherheit der Industrieanlagen hat für die IKSR höchste Priorität.

Die Brandkatastrophe im Sandoz Werk bei Schweizerhalle 1986, nach der die Trinkwasserwerke am Rhein tagelang bis in die fast 900 Kilometer entfernten Niederlande ihre Entnahmen einstellten, veranlasste die IKSR dazu, Lager und Produktionsstätten von gefährlichen Stoffen im Rheineinzugsgebiet zu inventarisieren und Empfehlungen zur „Störfallvorsorge und Anlagensicherheit“ zu geben.

Die Empfehlungen umfassen folgende Bereiche:

Brandschutzkonzepte sollen Brände vermeiden, durch bauliche Maßnahmen an der Ausbreitung hindern und durch das Auffangen des Löschmittels Folgeschäden verhüten.

Bei Genehmigungsverfahren für störfallrelevante Anlagen empfiehlt die IKSR ein enges Zusammenwirken zwischen Behörden, Antragstellern, betroffenen Bürgern und Verbänden, um die Störfallvorsorge zu verbessern.

Alle Behälter, die mit gefährlichen Stoffen gefüllt werden, sollen Überfüllsicherungen haben, die den Füllvorgang selbsttätig unterbrechen oder hörbaren Alarm auslösen. Rohrleitungen, durch die wassergefährdende Stoffe strömen, müssen dicht und beständig und klar gekennzeichnet sein.

Die Betriebe müssen Abdichtungssysteme mit Auffangwannen und anderen Vorrichtungen für Leckagen und Störfälle einbauen.

Stoffe, die miteinander gefährlich reagieren können, zum Beispiel explosiv, dürfen nicht zusammen gelagert werden. Große Mengen brennbaren Materials sollen getrennt lagern.

Abwasserteilströme sind empfehlenswert, die Industrieabwässer, Regenwasser und Kühlwasser trennen. Anzustreben ist die Vermeidung oder Minimierung von Abwasser, zum Beispiel durch geschlossene Kreisläufe.

Beim Umschlag und Abfüllen der Ladung von Schiffen, LKW oder Bahn in Lagerhallen oder umgekehrt dürfen keine gefährlichen Stoffe in die Gewässer gelangen.

Die Anlagenüberwachung in den Betrieben muss rechtzeitig erkennen, wenn gefährliche Stoffe freigesetzt werden.

Betriebliche Alarmpläne müssen Rettungsmaßnahmen bei Störfällen genau auflisten.

Wussten Sie ...

dass die giftigen Löschwasserabflüsse beim Brand im Sandoz-Werk bei Schweizerhalle 1986 ein massenhaftes Aalsterben im Rhein auslösten?