IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Öffentlichkeitsbeteiligung

Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist der gute Zustand der Gewässer. Dabei geht es nicht nur um die Belastung mit schädlichen Stoffen, sondern vor allem um die  Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern.

Um den guten Zustand zu erreichen, setzen die Staaten im Einzugsgebiet des Rheins Maßnahmen- und Überwachungsprogramme um. Dabei arbeiten die Staaten, soweit erforderlich, grenzüberschreitend zusammen.

Die Richtlinie legt großen Wert auf die Einbindung der Öffentlichkeit, also aller Bürgerinnen und Bürger im Rheineinzugsgebiet.

Der Öffentlichkeit ist im 1. Halbjahr 2009 die Möglichkeit der Beteiligung gegeben worden. Die Beantwortung der Stellungnahmen, die der IKSR zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2009 - 2015 (Teil A) zugegangen sind, kann hier abgerufen werden.

Der Öffentlichkeit ist im 1. Halbjahr 2015 wiederum die Möglichkeit der Beteiligung gegeben worden. Die Beantwortung der Stellungnahmen, die der IKSR zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2016 - 2021 (Teil A) zugegangen sind, kann hier abgerufen werden.

Der Öffentlichkeit ist von April bis Oktober 2021 wiederum die Möglichkeit der Beteiligung gegeben worden. Die Beantwortung der Stellungnahmen, die der IKSR zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 (Teil A) zugegangen sind, kann hier abgerufen werden.