IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschiedeten im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG), die einen flächendeckenden Gewässerschutz in den europäischen Flussgebieten verwirklichen soll. Die IKSR mit ihrem Aktionsprogramm war unter anderem Vorbild für die grenzüberschreitende Kooperation innerhalb eines internationalen Flussgebietes.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie

  • modernisiert und vereinheitlicht das europäische Wasserrecht
  • betrachtet ein Flusseinzugsgebiet als Ganzes
  • fordert eine grenzüberschreitende, integrative Bewertung und Bewirtschaftung
  • stellt eine Liste prioritärer Stoffe auf
  • setzt Schwerpunkt auf naturbedingte Indikatoren
  • definiert den guten chemischen Zustand
  • definiert den guten ökologischen Zustand
  • setzt als Frist für das Erreichen des guten Zustandes in allen europäischen Gewässern das Jahr 2027 (Fristverlängerung möglich)

Das IKSR-Programm „Rhein 2040“ unterstützt unter anderem die Forderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der gleichartigen Wasserpolitik der Schweiz im Einzugsgebiet des Rheins.