IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Wachsendes Vertrauen

1972 - 1986

Ein massiver Chemie-Unfall im Juni 1969 mit großem Fischsterben bis in die Niederlande, bedingt durch eine Thiodanwelle (Endosulfan) aus dem Main und mehrere Stör- und Unfällen kurz nacheinander rückten die starke Verschmutzung des Rheins in die öffentliche Wahrnehmung. Hinzu kam die Salzbelastung des Rheins als ernstes und stark diskutiertes Problem.

Das wachsende Umweltbewusstsein der Bürger setzte Industrie wie Regierungen unter Druck und verhalf dem Gewässerschutz zu neuer politischer Bedeutung.

Rechtliche Grundlagen
1972 kamen die verantwortlichen Minister der Staaten im Rheineinzugsgebiet in Den Haag zu ihrer 1. Rhein-Ministerkonferenz zusammen. Bei einem folgenden Treffen im Jahr 1973  beauftragten sie die IKSR in Bonn, ein Chemieübereinkommen und ein Chloridübereinkommen auszuarbeiten.

Beide Übereinkommen wurden am 3. Dezember 1976 in Bonn unterzeichnet, ebenso wie eine Zusatzvereinbarung zur Berner Vereinbarung aus dem Jahre 1963, die seinerzeit den Beitritt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft als Vertragspartei der IKSR besiegelte.

Erste Erfolge
Das Vertrauen zwischen den Staaten und der Öffentlichkeit wuchs, als die zuständigen Minister veröffentlichten, welche Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Staaten umgesetzt werden sollten.

Dieses Vertrauen wurde 1977 belohnt, als die IKSR zum ersten Mal in ihrer Geschichte bekannt geben konnte, dass sich die Wassergüte verbessert hatte – dank der ersten Sanierungsmaßnahmen. Der Sauerstoffgehalt stieg an, die organische Belastung und die Phenolbelastung gingen zurück.

Den Vertragsstaaten empfahl die IKSR schon früh, bei der Planung neuer Kläranlagen eine dritte Reinigungsstufe (Phosphat-Elimination) einzurichten. Zudem sollten künftige Kraftwerke mit Kühltürmen ausgerüstet werden, um die Wärmebelastung des Rheins einzuschränken – auch aus heutiger Sicht immer noch relevante Belange.

Bis 1986 verbesserte sich die Rheinwasserqualität gerade hinsichtlich Schwermetalle stetig, und das, obwohl im Rahmen des Chemieabkommens nur für 12 Stoffe Emissionsnormen verabschiedet worden waren.

1976 Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wird mit Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung zum Berner Übereinkommen ebenfalls Vertragspartei.

1976 Unterzeichnung des Übereinkommens zum Schutze des Rheins gegen chemische Verunreinigung (Chemieübereinkommen).

1976 Unterzeichnung des Übereinkommens zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Chloridübereinkommen), zu dem 1991 ein Zusatzübereinkommen unterzeichnet wurde.