Das vorliegende Konzept ist eine Überarbeitung des 2019 veröffentlichten Konzepts (IKSR-Fachbericht Nr. 259). Anpassungen resultieren aus den Erfahrungen der erfolgten Auswertungen (vgl. IKSR-Fachbericht Nr. 311) und der Revision der Umweltqualitätsnormen aus EU-Ebene. Die Staaten können dieses überarbeitete Konzept für die in ihrem Gebiet geplanten Biotamessungen anwenden, um die Ergebnisse auch in Zukunft vergleichbar zu machen.





