IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Mandat für die Strategiegruppe (SG) 2016 - 2021

Die Strategiegruppe (SG) bereitet die Beschlüsse der gemeinsam tagenden Plenarsitzung und des Koordinierungskomitees Rhein (PLEN-CC) sowie Beschlüsse für Ministerkonferenzen vor. Sie koordiniert, steuert und bewertet die gesamten Arbeiten der IKSR auf der Basis fachlicher Zuarbeiten in den Arbeits- und Expertengruppen sowie in den Projektgruppen. Sie übernimmt eine perspektivische Rolle in Bezug auf die künftigen Aufgaben der IKSR.


Die Strategiegruppe (SG) wird bei diesen Aufgaben durch die Kleine Strategiegruppe (SG-K) unterstützt, die die Beschlüsse für die SG vorbereitet. Die SG-K fungiert als Filter zwischen den Arbeits- und Projektgruppen einerseits und der Strategiegruppe andererseits.


Die inhaltlichen Aufgabenbereiche der Strategiegruppe beziehen sich auf die Daueraufgaben aus dem geltenden Rheinübereinkommen und dem Programm „Rhein 2020“ einerseits sowie auf die Umsetzung der EU-Richtlinien: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Prioritäre Stoffe (UQN), Grundwasser, Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL, sofern Belange der Flussgebietseinheit Rhein betroffen sind), Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) und ggf. weiterer EU-Regelungen in der Flussgebietseinheit Rhein (EZG > 2.500 km²) andererseits. Sie umfassen:


a.    Aktualisierung und weitere Ausarbeitung der auf Gesamtrheinebene wesentlichen Bewirtschaftungsfragen soweit erforderlich.


b.    Abgleich und Optimierung der  Überwachungsprogramme für die IFGE Rhein und Überprüfung der Kohärenz der Bewertung, ggf. Veranlassen notwendiger Anpassungen.


c.    Abstimmung und Fortschreibung der Bestandsaufnahmen und der Bewirtschaftungs- und Hochwasserrisikomanagementpläne; Austausch über Maßnahmen, soweit sie für die internationale Flussgebietseinheit Rhein relevant sind; Abstimmung über ggf. weiteren Koordinierungsbedarf z.B. bei der Weiterentwicklung von Anpassungsstrategien in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels.


d.    Bilanzierung und Bewertung der Umsetzung der internationalen Bewirtschaftungs- und Hochwasserrisikomanagementpläne sowie der Maßnahmen, soweit diese für die internationale Flussgebietseinheit Rhein relevant sind.


e.    ggf. Initiierung neuer Aufgabenbereiche als Antwort auf neue Entwicklungen oder Ereignisse (z.B. Unfälle, Störfälle oder Naturereignisse), die durch die zuvor genannten Punkte nicht abgedeckt sind.

Dieses Mandat ergibt für die SG folgende Tätigkeiten:

I.    Identifizierung von Produkten / Arbeitsaufträgen (inkl. Prioritäten) und Organisation der Arbeiten

Horizontale Abstimmung und Koordinierung der Arbeiten über die Arbeitspläne der  Arbeits- und Projektgruppen mit Angabe (i) der zu liefernden Produkte und Prioritäten (ii) der Fristen, die für die Lieferung einzuhalten sind und (iii) der Organisation der Arbeit (zum Beispiel, ob Expertengruppen eingesetzt werden sollten).

II.    Überwachung und Steuerung der Fertigstellung der Produkte / Ausführung

Überprüfung des Standes der Arbeiten und der Fertigstellung der Berichte/Produkte der Arbeits- und Projektgruppen hinsichtlich der Auftragserfüllung auf der Grundlage regelmäßiger Berichterstattung durch ihre Vorsitzenden und Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Termine.

III.    Bewertung und Genehmigung der Produkte

Auf Empfehlung der SG-K abschließende Prüfung der zuvor genannten Berichte/Produkte, Genehmigung und Weiterleitung an die PLEN-CC u.a. zur Freigabe der Publikation der Produkte.

IV.    Öffentlichkeitsarbeit und Informationsaustausch

1.    Initiieren und Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit der IKSR.


2.    Festlegung der Gestaltung des Informationsaustausches mit anerkannten nichtstaatlichen Organisationen (NGO) und mit interessierten und betroffenen Kreisen (vgl. Geschäftsordnung- und Finanzordnung der IKSR, Ziffer 8).


3.    Koordinierung des Informationsaustausches mit der EU (Common Implementation Strategy) und anderen internationalen Kommissionen, vornehmlich Flussgebietskommissionen bzw. OSPAR sowie Informationsaustausch über die Umsetzung der Meeresstrategierahmenrichtlinie, insbesondere für die Binnenländer in der IFGE Rhein.


4.    Informations- und Erfahrungsaustausch über nationale Erfahrungen und Methoden zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umsetzung flussgebietsbezogener EU - Richtlinien und ggf. Erarbeitung ergänzender Maßnahmen und Konzepte auf internationaler Ebene.
   
V.    Haushalt und Personal

Haushalts- und Personalfragen werden in separat einzuberufenden Delegationsleitersitzungen gelöst. Falls erforderlich, werden diese Fragen / Lösungen in den SG-Sitzungen vorbereitet.

Arbeitsweise

Für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Arbeiten und der Beschlussfassung in der Strategiegruppe (SG) ist die „Kleine Strategiegruppe (SG-K)“ zuständig. Die SG-K ist Teil der SG und kann bei Bedarf häufiger tagen als die SG.