Internationale Koordinierung des Hochwasserrisikomanagements in der IKSR
Wasser kennt keine administrativen Grenzen, sondern folgt naturräumlichen Einzugsgebieten. Diesem Prinzip tragen die EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000) und die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007) Rechnung. Die IKSR hat 2020 ihr 70-jähriges Bestehen gefeiert und gilt als Vorbild für grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Seit den 1990er Jahren befasst sie sich auch mit Hochwasserthemen und ist zuständig für die internationale Koordinierung des Hochwasserrisikomanagements im Rheineinzugsgebiet.
Neuer Rheinatlas 2020
Seit 2013 müssen EU-Mitgliedstaaten sogenannte Hochwassergefahren- und -risikokarten für Gebiete mit einem besonderen Hochwasserrisiko veröffentlichen. Die Karten werden von den nationalen zuständigen Behörden erstellt und alle sechs Jahre überprüft. Sie werden bei der IKSR zusammengetragen und in den Online-Kartendienst „Rheinatlas“ eingespeist, der in Kooperation mit der deutschen Bundesanstalt für Gewässerkunde bereitgestellt wird.
Seit Dezember 2020 liegt die neue Fassung des Rheinatlas mit aktualisierten Daten vor. Bürgerinnen und Bürger von den Schweizer Alpen bis zum Rheindelta in den Niederlanden können sich mit Hilfe des Kartendienstes darüber informieren, ob sie in einem als hochwassergefährdet eingestuften Gebiet leben. Dabei stehen drei Szenarien (häufiges, mittleres und extremes Hochwasser) zur Verfügung. Zusätzlich wird auf die nationalen Kartendienste verlinkt, die detailliertere Informationen beinhalten. Der Rheinatlas soll so einen Beitrag leisten, das Risikobewusstsein und die Hochwasservorsorge zu stärken.
Link: https://www.iksr.org/de/oeffentliches/dokumente/archiv/karten/rheinatlas
2. Internationaler Hochwasserrisikomanagementplan Rhein
Seit den großen Überschwemmungen 1993 und 1995 haben die Staaten im Rheineinzugsgebiet über 14 Milliarden € in Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz investiert. So konnten beispielsweise ca. 340 Mio. m3 Hochwasserrückhalteraum entlang des Rheins geschaffen werden. Auf der Rheinministerkonferenz im Februar 2020 wurde das Programm „Rhein 2040“ beschlossen – u. a. mit dem Ziel, das Hochwasserrisiko entlang des Rheins um weitere 15 % zu senken.
Um Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln, konkrete Maßnahmen zu ergreifen und über Fortschritte zu berichten, müssen die EU-Mitgliedstaaten alle sechs Jahre sogenannte „Hochwasserrisikomanagementpläne“ erstellen. 2015 hatte die IKSR den 1. Internationalen Hochwasserrisikomanagementplan Rhein erarbeitet und so die internationale Abstimmung ermöglicht.
Die Staaten im Rheineinzugsgebiet, darunter auch die Nicht-EU-Mitgliedstaaten Schweiz und Liechtenstein, haben im Dezember 2020 den 2. Internationalen Hochwasserrisikomanagementplan Rhein in der Entwurfsfassung für die Öffentlichkeitsbeteiligung bereitgestellt. An der Erarbeitung waren auch als Beobachter bei der IKSR anerkannte NGOs beteiligt.
Der Plan beschreibt die gemeinsamen Prinzipien und Ziele sowie konkrete Maßnahmen, die die Staaten im Rheineinzugsgebiet von 2022 bis 2027 ergreifen werden, um das Hochwasserrisiko für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe zu verringern. Dazu gehören Deichverstärkungen, technische Hochwasserrückhalteräume, Deichrückverlegungen, um dem Fluss mehr Raum zu geben, aber auch andere, organisatorische Maßnahmen wie z. B. die Verbesserung der Hochwasservorhersage.
Interessierte Personen und Organisationen können bis zum 30. Juni 2021 eine Stellungnahme zum Planentwurf gegenüber dem IKSR-Sekretariat abgeben. Die Hinweise werden dann bei der Überarbeitung und vor Veröffentlichung der finalen Fassung des Plans bis Ende 2021 geprüft.
Link: https://www.iksr.org/de/eu-richtlinien/hochwasserrichtlinie/hochwasserrisikomanagementplan
IKSR jetzt auch auf Twitter
In der IKSR arbeiten seit 70 Jahren die Schweiz, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Luxemburg und die Europäische Union auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zusammen, um die vielfältigen Nutzungen und den Schutz des Gewässers in Einklang zu bringen. Für die Umsetzung europäischer Richtlinien wurde die grenzüberschreitende Kooperation auf die Staaten Österreich, Liechtenstein, Italien und die belgische Region Wallonien ausgeweitet.
Aktuelle Präsidentin ist Veronica Manfredi von der Europäischen Kommission. Ihr und den Gremien der IKSR steht ein international besetztes Sekretariat mit Sitz in Koblenz (Deutschland) zur Seite.
Seit November 2020 können Sie der IKSR auch auf Twitter folgen: https://twitter.com/ICPRhine
Ansprechpartner für Rückfragen
Marc Daniel Heintz (Geschäftsführer)
marcdaniel.heintz@iksr.de
www.iksr.org