Industriechemikalien sind Stoffe, die als Bestandteile, Hilfs- oder Zusatzmittel in industriellen Fertigungsprozessen eingesetzt werden. Bei den hier betrachteten Industriechemikalien handelt es sich um organische Verbindungen nicht natürlichen Ursprungs, z.B. Lösungsmittel, Tenside, Flammschutzmittel, Klebstoffe und Farbstoffe. Mit dem Abwasser dieser Prozesse können sie direkt oder indirekt über eine Abwasserreinigungsanlage in Oberflächengewässer gelangen. Andererseits können sie aber auch Inhaltsstoffe von Produkten sein und im Lauf des Produktlebens oder bei der Verwertung/Entsorgung freigesetzt werden und so in die Gewässer gelangen.
Aufgrund der hohen Produktionsvolumina dieser Stoffe und der Vielzahl der Produktions- bzw. Einsatzorte überrascht es nicht, dass einzelne Stoffe in Oberflächengewässern nachgewiesen werden können. Neben den, für den jeweiligen Einsatzzweck gewünschten Eigenschaften zeigen zahlreiche Industriechemikalien in der Umwelt auch unerwünschte Einwirkungen auf empfindliche Wasserlebewesen. Dabei sind bei einigen Stoffen insbesondere die hormonaktiven Eigenschaften bereits im niedrigen Konzentrationsbereich von weniger als 1 µg/l von Bedeutung.
Strategie für die Verringerung der Einträge von Mikroverunreinigungen
Im Rahmen der Strategie für die Verringerung der Einträge von Mikroverunreinigungen aus Siedlungs- und Industrieabwässern werden für 10 Stoffgruppen Auswertungsberichte ausgearbeitet, deren Ziel es ist, die wissenschaftlichen und technischen Fakten bündig zusammenzufassen und bestehende Wissenslücken aufzuzeigen. Die Auswertungsberichte stellen ebenfalls ein breites Spektrum möglicher Maßnahmen von der Quelle (z.B. Zulassung von Stoffen, Einschränkung der Anwendung) bis hin zu technischen Maßnahmen an zentralen Kläranlagen (z.B. Einführung einer weiteren Klärstufe) vor. Im Kapitel Fazit der Auswertungsberichte werden die effizientesten Maßnahmen, die im Rahmen einer Gesamtstrategie der IKSR weiter geprüft werden sollen aufgeführt. Diese Maßnahmen sind noch keine IKSR-Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Die IKSR wird die in diesem Kapitel gelisteten Maßnahmen im Rahmen eines Berichtes über Gesamtheit der Maßnahmen übersichtlich zusammen führen, um eventuelle Wirkung der Maßnahmen auf verschiedene Stoffgruppen, bei der abschließenden Bewertung berücksichtigen zu können. Auf der Basis der abschließenden Bewertung der Gesamtheit der Maßnahmen wird sie Maßnahmenempfehlungen für die Mitgliedsstaaten festlegen.