IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

177. Internationaler Warn- und Alarmplan Rhein

Ziele des WAP

Ziel des Warn- und Alarmplanes (WAP) ist, plötzlich im Rheineinzugsgebiet auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in Menge und Konzentration die Gewässergüte und/oder die Biozönose des Rheins nachteilig beeinflussen könnten, wei-terzumelden und die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen weitestgehend zu warnen.

Der WAP unterscheidet zwischen Warnungen, Informationen und Suchmeldungen.

Warnungen werden von den Internationalen Hauptwarnzentralen (IHWZ) bei Gewässer-verschmutzungen mit wassergefährdenden Stoffen ausgelöst, die in Menge oder Kon-zentration die Gewässergüte des Rheins oder die Trinkwasserversorgung am Rhein nach-teilig beeinflussen können und/oder ein großes öffentliches Interesse erwarten lassen.

Informationen werden herausgegeben, um u. a. die IHWZ unabhängig von den Medien objektiv, fachlich und zuverlässig zu informieren. Sie werden außerdem z. B. bei Über-schreitungen der Orientierungswerte über die IHWZ an die Rheinanlieger gemeldet. Die Information dient u. a. auch der vorsorglichen Benachrichtigung der Trinkwasserversor-gungswerke.

Suchmeldungen werden herausgegeben, um bei Befunden, die nicht innerhalb des Zu-ständigkeitsbereichs der jeweiligen IHWZ geklärt werden können, den Verantwortlichen für die Verunreinigung des Rheins zu finden.