IKSR – Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

166. und 167. Wirksamkeit von Maßnahmen für eine erfolgreiche und nachhaltige Wiedereinführung von Wanderfischen im Rheingebiet

Lachse: Zugang zu den Habitaten verbessern und illegalen Fang vermindern

Auf der Basis einer fischökologischen Gesamtanalyse, die vorrangige Maßnahmen für die weitere Entwicklung und Ausbreitung der Lachs-, Meerforellen-, Maifisch- und Neunaugenbestände enthält, legt die IKSR neue Maßnahmenvorschläge für die Weiterentwicklung des Ökosystems Rhein, insbesondere für das Lachswiederansiedlungsprogramm vor. Wichtig ist ein verbesserter Zugang vom Meer über die Haringvlietschleusen in das Rheinsystem, der bis 2015 realisiert werden soll. Vorrangig sollten daher die potenziell vorhandenen Fischlebensräume im Oberrhein und in den Rheinnebenflüssen wieder erreichbar gemacht und durchgängig gestaltet werden. Die geeigneten Nebenflüsse werden sofort wieder besiedelt, wenn sie erreichbar sind.  

Gleichfalls von Bedeutung ist es, den Fischereidruck auf Lachse zu vermindern. Im gesamten Rheineinzugsgebiet besteht ein Fang- und Entnahmeverbot für Lachse und Meerforellen. Es liegen jedoch Untersuchungsergebnisse und Hinweise vor, dass sich vielfach Lachse im Beifang der Berufsfischerei an der niederländischen Küste finden. Auch am Rheinhauptstrom werden Lachse von Anglern illegal gefangen und entnommen. Da diese Situation der IKSR Sorge bereitet, hat sie Empfehlungen für den nationalen Vollzug der Verbote ausgesprochen. Unter anderem wird eine Sensibilisierung und Einbindung aller beteiligten Institutionen – z. B. Wasserpolizei, Fischereiverbände - sowie am Lachsprogramm interessierter Personen empfohlen.