Die Aufgaben der Arbeitsgruppe Hochwasser ergeben sich aus der Umsetzung des Aktionsplans Hochwasser, den die Rhein-Minister 1998 beschlossen haben und dessen Inhalte bei der Rhein-Ministerkonferenz 2001 komplett in das Programm „Rhein 2020“ eingebunden wurden. Laut Ministerbeschluss 2007 ist der Aktionsplan Hochwasser auf Grund der Ergebnisse der bisherigen Umsetzung und der Hochwassermanagementrichtlinie fortzuschreiben.
Beschreibung der Aufgaben
- Auf der Basis der Berichte über die Umsetzung des Aktionsplans Hochwasser in Fünfjahresabständen:
- Prüfung der Erreichbarkeit der Handlungsziele bis 2020: (Minderung der Schadensrisiken und der Extremhochwasserstände, Verbesserung der Hochwassermeldesysteme und des Hochwasserbewusstseins)
- Falls erforderlich, Weiterentwicklung von Berechnungsmodellen für die Feststellung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Minderung der extremen Hochwasserstände und der Schadensrisiken
- Bewertung der Auswirkungen aller realistischen Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Rückhaltungen oder wasserstandsmindernder Maßnahmen am Rhein (z. B. Rückhalteräume, Deichrückverlegungen, Deichvorlandvertiefungen);
- Fortschreibung des Aktionsplans Hochwasser und Einbeziehung der Anforderungen der Hochwassermanagementrichtlinie in den Aktionsplan Hochwasser;
- Unterstützung der für die Umsetzung der Hochwassermanagementrichtlinie erforderlichen Koordinierung und Abstimmung der EG-Staaten unter Einbeziehung der Schweiz auf Einzugsgebietsebene – vergleichbar mit der Vorgehensweise im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie.
- Informationsaustausch über den jeweiligen Stand der nationalen Systeme zur Hochwasserwarnung und –vorhersage am Rheinhauptstrom sowie über die Zusammenarbeit zwischen den Vorhersagezentralen.
- Darstellung der Synergien und Bewertung der wechselseitigen Auswirkungen der Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans Hochwasser auf die Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Programms Rhein 2020 im Bereich Ökologie in Zusammenarbeit mit der AG B.
- In Zusammenarbeit mit der AG B: Beurteilung von Synergien und Wechselwirkungen zwischen Aktionsplan Hochwasser und dem Programm Rhein 2020 auf ökologischer Ebene;
- Beurteilung möglicher Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt des Rheins und Ausarbeitung von Anpassungsstrategien;
- Berichterstattung über die Umsetzung des Aktionsplans Hochwasser in Fünfjahresschritten (nächster Bericht bis Ende 2010). Die spätere Berichterstattung ist mit den Aufgaben und Fristen der Hochwassermanagementrichtlinie zu kombinieren.
- Den Rhein-Atlas 2001 entsprechend den Vorgaben der EG-Hochwassermanagementrichtlinie überarbeiten und in Abstimmung mit den Flusskommissionen der Teileinzugsgebiete auf das gesamte Rheineinzugsgebiet ausweiten.
Der jährlich durch die Strategiegruppe zu genehmigende Arbeitsplan (einschließlich Produkte) der Arbeitsgruppe H orientiert sich an der zeitlichen Abwicklung der Arbeiten im Rahmen der Hochwassermanagementrichtlinie und den Vorgaben des Programms „Rhein 2020“.